Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte

Übernehmen Sie Verantwortung für den Schutz des geistigen Eigentums

Ein originelles Zitat, ein mitreißender Song, ein lustiges Foto – es ist ein Leichtes, im Internet Texte, Bilder und Musik aller Art zu finden, herunterzuladen und mit anderen zu teilen. Das Zitat ist dann schnell auf die digitale Einladungskarte kopiert, mit dem Song lässt sich eine Bilderstrecke unterlegen und das lustige Foto wird sofort mit den Kontakten im sozialen Netzwerk geteilt.

Doch die freie Zugänglichkeit und Verfügbarkeit digitaler Werke bedeutet nicht, dass diese auch frei verwendet werden dürfen. Denn grundsätzlich gilt: Nur der Urheber des Werkes – also derjenige, der es erschaffen hat – darf entscheiden, was mit seinem Werk passiert und wofür es genutzt wird. Will jemand anderes das Werk verwenden, braucht er dafür die Erlaubnis des Urhebers und muss gegebenenfalls von ihm die Nutzungsrechte erwerben.

Im digitalen Alltag kommt es vor allem darauf an, sich bei Bildern, Texten oder Musik fremden Ursprungs bewusst zu machen, dass wir es mit Werken zu tun haben, die urheberrechtlich geschützt sind, und dass es Regeln für deren Nutzung gibt. Damit ist bereits ein wichtiger Schritt getan, um mehr Verantwortung zu übernehmen für den Schutz des geistigen Eigentums. Hinzu kommt, dass bei der Nutzung von Bildern und Videos neben dem Urheberrecht auch die Persönlichkeitsrechte von etwaigen abgebildeten Personen zu beachten sind.

Die Lernmodule der IT-Fitness-Academy zum Thema „Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte“ veranschaulichen, in welchen Fällen das Urheberrecht von Bedeutung ist, wann die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen betroffen sind und was bei der Nutzung von fremden Werken zu beachten ist.

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